Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschließt die Aufhebung der Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm (MAP) für SOLAR, WÄRMEPUMPE, BIOMASSE am 09.7.2010

Zur Entsperrung der Fördermittel und dem weiteren Vorgehen teilt uns das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) folgendes mit:

1)  Die vor dem Programmstopp gestellten und bislang noch nicht bewilligten Anträge (d.h. Antragseingang bis einschließlich 3. Mai 2010 beim BAFA) werden jetzt abschließend bearbeitet. Die Förderung wird nach den bisher gültigen Förderkonditionen gewährt.
2) Neue Anträge können nur noch nach den neuen Förderrichtlinien gestellt werden, die voraussichtlich am 12. Juli 2010 in Kraft treten.
3) Anträge, die im Zeitraum vom 4. Mai 2010 bis zum Inkrafttreten der neuen Richtlinien beim BAFA eingehen, werden abgelehnt. Für nach den neuen Förderrichtlinien förderfähige Anlagen ist eine erneute AntragsteIlung möglich.

Änderungen zur Novelle vom 09.07.2010 sind folgende:

  • Für vom 1.11.09 bis 28.02.10 errichtete Anlagen kann bis max. 9 Monate nach Betriebsbereitstellung ein Antrag gestellt werden.
  • Kombination mit KFW Förderungen oder Krediten ist bis zur maximalen 2-fachen Bafa-Förderung zulässig
  • Es werden nur noch solarthermische Anlagen zur Heizungsunterstützung für Gebäudebestand gefördert. Für reine Trinkwassererwärmung durch Solar gibt es kein Geld mehr. Im Neubau kann nur mehr die Bereitstellung von Prozesswärme mittels Sonnenkollektoren gefördert werden.

Die Förderungen sind merklich geringer als vor der Abschaffung. Einen guten Überblick stellt die Homepage der Bafa als PDF bereit:

http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/publikationen/energie_ee_uebersicht_basis_und_bonus_inno_alle.pdf